Rechtliches und Transparenz
AGB.
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- 1. Anbieter und Geltungsbereich
- 2. Bestellung und Vertragsschluss
- 3. Leistungsumfang
- 4. Pilot und Kontingente
- 5. Preise und Zahlung
- 6. Laufzeit und Kündigung
- 7. Konten und berechtigte Nutzung
- 8. Kundeninhalte und Recruitingverantwortung
- 9. KI-Unterstützung und menschliche Entscheidung
- 10. Datenschutz und Vertraulichkeit
- 11. Externe Dienste und Integrationen
- 12. Betrieb, Support und Änderungen
- 13. Einschränkungen und Beendigung aus wichtigem Grund
- 14. Datenexport und Anbieterwechsel
- 15. Vertragsende, Aufbewahrung und Löschung
- 16. Mängel und Haftung
- 17. Vertragsänderungen, Recht und Kontakt
1. Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter von Reclyra ist Ömer Salmaz, handelnd unter Reclyra, Philippsburger Straße 83a, 68753 Waghäusel, Deutschland. Sie erreichen uns unter hello@reclyra.app und telefonisch unter 0177 6728643.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die vereinbarte Nutzung der Recruiting- und Bewerbermanagementplattform Reclyra, einschließlich eines kostenlosen Piloten und gebuchter Abonnements. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Bewerber werden durch das Absenden einer Bewerbung nicht zu zahlungspflichtigen SaaS-Kunden.
Diese Fassung wird Bestandteil eines Vertrags, wenn sie bei dessen Abschluss wirksam einbezogen wird. Ihre Veröffentlichung allein ändert bestehende Verträge nicht. Abweichende Kundenbedingungen gelten nur, soweit Reclyra ihrer Einbeziehung zustimmt. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang; zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
2. Bestellung und Vertragsschluss
Die Darstellung von Tarifen und Funktionen auf der Website ist eine Einladung zur Buchung oder Angebotsanfrage. Sie ist noch keine Annahme eines konkreten Kundenauftrags. Eine Registrierung allein löst kein kostenpflichtiges Abonnement aus.
Der Kunde gibt sein Angebot durch eine verbindliche Buchung oder Annahme eines individuellen Angebots ab. Reclyra nimmt es durch eine ausdrückliche Bestätigung oder die vereinbarte Freischaltung an. Eine technische Eingangsbestätigung ist für sich genommen noch keine Vertragsannahme. Beginn, Tarif, Preis, Abrechnungsintervall und gegebenenfalls besondere Leistungen ergeben sich aus der angenommenen Buchung oder dem individuellen Angebot.
Die handelnde Person muss zur Bestellung für das betreffende Unternehmen berechtigt sein. Unternehmens-, Rechnungs- und Kontaktdaten sind richtig anzugeben und bei Änderungen zu aktualisieren. Für zusätzliche Leistungen entsteht nur eine Zahlungspflicht, wenn sie beauftragt und vereinbart wurden.
3. Leistungsumfang
Reclyra stellt einen webbasierten Unternehmens-Workspace für die vereinbarten Recruitingaufgaben bereit. Zum jeweiligen Funktionsumfang können Stellen- und Bewerbungsseiten, Bewerberverwaltung, Unterlagen, Kriterienprüfung, Notizen, Team-Erwähnungen, Nachrichten, Dokumentanfragen, Interviewplanung sowie Export- und Löschfunktionen gehören. Maßgeblich sind die ausdrücklich vereinbarten und für den Tarif bereitgestellten Leistungen.
Eigene Nachrichtenvorlagen, native Kalenderverbindungen und Bewerbervergleich sind tarifabhängig. Externe Kalender- und KI-Dienste benötigen zusätzlich die jeweilige technische Freischaltung beziehungsweise Verbindung. Eine Tarifbeschreibung ersetzt keine noch ausstehende Aktivierung. Bereits vereinbarte Leistungspflichten werden dadurch nicht eingeschränkt.
Enterprise-Leistungen und ein individuell angebotener Hiring Pass werden gesondert vereinbart. Aus ihrer Darstellung als Anfrageoption entstehen weder automatisch ein Kauf noch eine bestimmte Laufzeit, ein Service-Level oder Zusatzkosten. Roadmaps und als Vorschau gekennzeichnete Funktionen begründen nur dann einen Leistungsanspruch, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
Reclyra schuldet die vereinbarte Plattformleistung. Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen, die Besetzung einer Stelle oder die Eignung eines Bewerbers wird nicht zugesagt.
4. Pilot und Kontingente
Der kostenlose Standardpilot läuft 30 Tage. Er benötigt keine Kreditkarte und geht nicht automatisch in einen kostenpflichtigen Tarif über. Er umfasst eine veröffentlichte Stelle, zwei Teamplätze und insgesamt 50 erfolgreiche KI-Analysen, soweit die KI-Funktion freigeschaltet ist. Eine ausdrücklich vereinbarte individuelle Pilotkonfiguration kann davon abweichen.
Nach Ablauf des Piloten wird der Workspace in einen nur lesenden Modus versetzt. Der Pilotablauf löst keine automatische Löschung sämtlicher Daten aus. Daraus entsteht kein unbefristeter Anspruch auf kostenlose Speicherung; für Rückgabe und Löschung gelten die nachstehenden Regelungen und die vereinbarte Auftragsverarbeitung.
Die bei Buchung ausgewiesenen Grenzen betreffen veröffentlichte Stellen, Teamplätze und erfolgreiche KI-Analysen. Für Bewerbungen besteht im Standardtarif keine mengenmäßige Tarifgrenze. Das Erreichen des KI-Kontingents blockiert während eines laufenden nutzbaren Tarifs weder den Bewerbungseingang noch die manuelle Bearbeitung oder das Lesen vorhandener Ergebnisse; weitere Analysen warten auf verfügbare Kapazität.
Bei Abonnements gelten die KI-Kontingente auch bei jährlicher Zahlung je Kontingentmonat ab dem jeweiligen Abrechnungsbeginn. Nicht verbrauchte Kontingente werden nicht übertragen. Laufende Analysen reservieren Kapazität; erst ein erfolgreicher Abschluss wird als Verbrauch gezählt. Technische Wiederholungen derselben Analyse erzeugen keinen zusätzlichen erfolgreichen Verbrauch. Ein Pilot- oder ausdrücklich vereinbartes Gesamtkontingent wird nicht monatlich erneuert.
Das Überschreiten eines Kontingents führt nicht automatisch zu einer Mehrverbrauchsrechnung oder dem Kauf eines Zusatzpakets. Eine kostenpflichtige Erweiterung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
5. Preise und Zahlung
Es gelten die bei Buchung vereinbarten Preise und Zahlungsintervalle. B2B-Preise werden netto zuzüglich gegebenenfalls gesetzlich anfallender Umsatzsteuer angegeben. Die steuerliche Behandlung des konkreten Umsatzes wird bei der Abrechnung berücksichtigt.
Abonnements werden je nach Buchung monatlich oder jährlich im Voraus abgerechnet. Eine bei einem Jahrestarif ausgewiesene monatliche Vergleichsgröße ist keine monatliche Zahlungsweise. Einmalige Leistungen werden nach der dafür getroffenen Vereinbarung abgerechnet.
Die Zahlungsabwicklung kann über Stripe erfolgen. Die technische Freischaltung eines zahlungspflichtigen Tarifs setzt den bestätigten Zahlungs- und Abonnementstatus voraus. Bei einer fehlerhaften Statusanzeige kann der Kunde die Prüfung über billing@reclyra.app veranlassen. Ein technischer Fehler des Zahlungsabgleichs hebt bestehende vertragliche Ansprüche nicht auf.
Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt oder übermittelt. Fälligkeit und Zahlungsmittel ergeben sich aus der Buchung beziehungsweise Rechnung. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Rechte. Eine Einschränkung des Zugangs darf nur erfolgen, soweit sie rechtlich zulässig und im konkreten Fall verhältnismäßig ist.
6. Laufzeit und Kündigung
Ein monatliches Standardabonnement läuft für einen Abrechnungsmonat; ein jährliches Standardabonnement läuft für zwölf Monate. Ohne Kündigung verlängert es sich um das jeweils gebuchte Intervall. Der Kunde kann bis zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums mit Wirkung zu diesem Ende kündigen; eine zusätzliche Vorfrist wird für diese Standardabonnements nicht verlangt. Individuell vereinbarte Vertragslaufzeiten bleiben maßgeblich, soweit sie wirksam vereinbart wurden.
Die Kündigung kann über eine hierfür bereitgestellte Kontofunktion oder in Textform an billing@reclyra.app erklärt werden. Sie muss den Kunden und den betroffenen Workspace erkennen lassen. Für eine fristgerechte E-Mail-Kündigung ist keine zusätzliche Bestätigung durch den Kunden im Zahlungsportal erforderlich.
Der Pilot endet nach seiner vereinbarten Dauer ohne erforderliche Kündigung und ohne automatische kostenpflichtige Verlängerung. Ein Tarifwechsel, zusätzliche Leistungen oder eine kostenpflichtige Weiterführung setzen eine entsprechende Vereinbarung voraus.
Nichtnutzung oder die Entfernung eines Zahlungsmittels ersetzt keine Kündigung. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund sowie zwingende gesetzliche Wechsel- und Beendigungsrechte bleiben unberührt.
7. Konten und berechtigte Nutzung
Der Kunde benennt berechtigte Personen für seinen Workspace und verantwortet die Vergabe und laufende Überprüfung ihrer Rollen und Stellenzugriffe. Konten sind persönlich zu verwenden. Zugangsdaten dürfen nicht geteilt werden; verlorene Zugänge, ausgeschiedene Personen und unberechtigte Zugriffe sind unverzüglich zu melden beziehungsweise über verfügbare Funktionen zu bereinigen.
Reclyra gewährt für die Vertragsdauer das einfache, nicht ausschließliche Recht, die Plattform im vereinbarten Umfang für die Recruitingzwecke des Kunden zu nutzen. Ein Recht auf Herausgabe des Quellcodes oder Nutzung außerhalb des vereinbarten Umfangs entsteht dadurch nicht.
- Zugriffsschutz darf nicht umgangen werden; unberechtigte Zugriffe auf fremde Workspaces und Daten sind unzulässig.
- Keine Schadsoftware, Lastangriffe oder Sicherheitstests ohne zuvor vereinbarte Freigabe.
- Keine rechtswidrigen Inhalte, diskriminierende Nutzung oder Verletzung von Rechten anderer Personen.
- Keine Zurückentwicklung der Software, soweit dies nicht zwingend gesetzlich erlaubt ist.
8. Kundeninhalte und Recruitingverantwortung
Der Kunde behält seine Rechte an eingebrachten Inhalten. Reclyra erhält nur die zur vereinbarten Bereitstellung, Verarbeitung und Absicherung des Dienstes erforderlichen Nutzungsbefugnisse. Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich zusätzlich nach der vereinbarten Auftragsverarbeitung und den gesetzlichen Vorgaben.
Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit seiner Stellenanzeigen, Auswahlkriterien, Nachrichten, Dokumentanforderungen und Personalentscheidungen verantwortlich. Er stellt sicher, dass die erforderlichen Rechtsgrundlagen, Datenschutzhinweise, Berechtigungen und gegebenenfalls Beteiligungsrechte von Arbeitnehmervertretungen berücksichtigt werden.
Nur erforderliche Daten dürfen angefordert und verarbeitet werden. Besondere Kategorien personenbezogener Daten dürfen nicht ohne die erforderliche Rechtsgrundlage verarbeitet werden. Freie Uploadmöglichkeiten oder technische Auswertungen ersetzen diese Prüfung nicht. Der Kunde prüft Aufbewahrungsfristen und bearbeitet Betroffenenanträge im Rahmen seiner Verantwortlichkeit.
9. KI-Unterstützung und menschliche Entscheidung
KI-Funktionen unterstützen die Strukturierung von Lebenslaufangaben und den Abgleich mit stellenbezogenen Kriterien. Ergebnisse, Belege und Konfidenzwerte können falsch, unvollständig oder missverständlich sein. Sie sind keine verbindliche Eignungsfeststellung und dürfen eine eigenständige menschliche Prüfung nicht ersetzen.
Fehlende oder nicht eindeutig belegte Angaben werden als unklar behandelt. Eine Kennzeichnung als nicht erfüllt setzt im vorgesehenen Analyseverfahren einen belegten ausdrücklichen Widerspruch voraus; auch dieser Hinweis ist anhand der Originalunterlagen zu prüfen. Der Kunde kann verfügbare begründete Kriterienkorrekturen nutzen und muss Unsicherheiten vor seiner Entscheidung klären.
Der Kunde darf keine ausschließlich aus einem KI-Ergebnis abgeleitete Einstellungs- oder Ablehnungsentscheidung treffen. Kriterien müssen beruflich relevant und rechtlich zulässig sein. Die Auswertung geschützter oder sachfremder Merkmale und eine Umgehung menschlicher Kontrolle sind vom vereinbarten Zweck nicht umfasst.
Der Kunde verantwortet die für seinen Einsatz erforderliche Information der Bewerber, Unterweisung der Nutzer und datenschutz- beziehungsweise KI-rechtliche Prüfung. Die technischen Informationen von Reclyra sind keine Rechtsberatung oder Garantie rechtlicher Konformität eines Recruitingverfahrens.
10. Datenschutz und Vertraulichkeit
Für personenbezogene Daten, die Reclyra im Auftrag des Kunden verarbeitet, ist eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO erforderlich. Sie regelt insbesondere Weisungen, Schutzmaßnahmen, Unterauftragsverarbeiter, Unterstützung und Datenrückgabe oder Löschung. Im Bereich der Auftragsverarbeitung hat sie Vorrang vor diesen AGB. Die Veröffentlichung eines AVV-Textes allein dokumentiert noch keinen individuellen Vertragsabschluss.
Soweit Reclyra Daten für eigene Zwecke verarbeitet, etwa für Vertragsverwaltung, Abrechnung und eigenen Missbrauchsschutz, erläutert dies die Datenschutzerklärung. Fragen zum Datenschutz und Weisungen können an privacy@reclyra.app gerichtet werden.
Die Parteien behandeln nicht öffentliche Kundeninhalte sowie vertrauliche kaufmännische, technische und personenbezogene Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Zugriff erhalten nur Personen, die ihn für die jeweilige Aufgabe benötigen und zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Rechtmäßige Offenlegungen aufgrund zwingender gesetzlicher Pflichten bleiben möglich; sie sind auf das Erforderliche zu begrenzen.
11. Externe Dienste und Integrationen
Optionale Google- oder Microsoft-Kalenderverbindungen werden nur nach einer berechtigten Verbindung des betreffenden Kontos eingesetzt. Der Kunde muss zur Freigabe berechtigt sein und die Bedingungen sowie gegebenenfalls erforderlichen Lizenzen des externen Dienstes beachten. Eine Reclyra-Funktion macht kostenpflichtige Leistungen eines Dritten nicht kostenlos.
Schnittstellen und Verfügbarkeit externer Dienste können sich ändern. Reclyra informiert über wesentliche Auswirkungen auf vereinbarte Leistungen und berücksichtigt zumutbare Anpassungen. Die Einbindung eines Dienstleisters befreit Reclyra nicht von eigenen vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten.
12. Betrieb, Support und Änderungen
Supportanfragen können an support@reclyra.app gerichtet werden. Für Standardtarife sind keine bestimmte prozentuale Mindestverfügbarkeit, festen Reaktionszeiten oder 24/7-Bereitschaft vereinbart. Solche Servicewerte gelten nur, wenn sie in einer gesonderten Vereinbarung ausdrücklich zugesagt werden. Die Pflicht zur Bereitstellung der vereinbarten Leistung und gesetzliche Mängelrechte bleiben bestehen.
Wartung, Sicherheitsmaßnahmen oder Störungen können die Nutzung vorübergehend beeinträchtigen. Reclyra berücksichtigt die Interessen der Kunden und kündigt planbare wesentliche Einschränkungen nach Möglichkeit vorab an. Der Kunde unterstützt die Fehleranalyse durch eine nachvollziehbare Beschreibung und beschränkt übermittelte personenbezogene Daten auf das Erforderliche.
Reclyra kann den Dienst technisch weiterentwickeln, solange der vereinbarte Kernumfang erhalten bleibt und dem Kunden keine unzumutbare Beeinträchtigung entsteht. Eine Änderung von Preis, Laufzeit oder wesentlichem Leistungsumfang bestehender Verträge bedarf einer wirksamen Vereinbarung oder gesetzlichen Grundlage. Schweigen auf eine Änderungsmitteilung wird durch diese AGB nicht als Zustimmung fingiert.
13. Einschränkungen und Beendigung aus wichtigem Grund
Bei konkreten Anhaltspunkten für unbefugte Zugriffe, Missbrauch, rechtswidrige Nutzung oder eine erhebliche Gefährdung von Personen und Daten kann Reclyra erforderliche Schutzmaßnahmen ergreifen. Einschränkungen sind auf den erforderlichen Umfang und Zeitraum zu begrenzen. Der Kunde wird über den Grund informiert, soweit dies rechtlich und sicherheitlich möglich ist.
Eine Kündigung aus wichtigem Grund richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Soweit erforderlich, muss zuvor eine angemessene Abhilfemöglichkeit oder Abmahnung erfolgen. Sofortiges Handeln bleibt möglich, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Diese Regelung begründet kein freies Kündigungsrecht während einer fest vereinbarten Laufzeit.
14. Datenexport und Anbieterwechsel
Berechtigte Workspace-Verantwortliche können die bereitgestellten bewerberbezogenen Exportfunktionen nutzen. Der strukturierte Datenexport enthält Bewerbungs- und zugehörige Workflowdaten; Originaldateien werden separat über geschützte Downloads bereitgestellt. Eine PDF-Zusammenfassung ist keine vollständige Sicherung aller Workspace-Daten. Rechte anderer Personen und bestehende Berechtigungen sind bei Export und Weitergabe zu beachten.
Ein Wechsel zu einem anderen Datenverarbeitungsdienst, die Übertragung in eine eigene IT-Umgebung oder eine Löschung bei Vertragsende kann in Textform an support@reclyra.app angefordert werden. Der Kunde benennt den Workspace und die gewünschte Vorgehensweise; bei einem Anbieterwechsel außerdem den Zieldienst. Die Parteien stimmen die sichere Übergabe und erforderliche Mitwirkung ab. Gesetzliche Wechselrechte werden weder auf vorhandene Selbstbedienungsfunktionen noch auf deren technische Einzeldateigrenzen beschränkt.
Soweit die Wechselvorschriften des Data Act auf die vereinbarte Leistung anwendbar sind, gelten insbesondere dessen Vorgaben zur höchstens zweimonatigen Ankündigungsfrist, zur grundsätzlich höchstens 30-tägigen Übergangsphase und zur anschließenden Abrufmöglichkeit von mindestens 30 Kalendertagen. Gesetzliche Voraussetzungen für eine begründete technische Verlängerung und Verlängerungsrechte des Kunden bleiben unberührt. Die gesetzlich erforderliche Unterstützung, Sicherheit und Kontinuität des Dienstes während des Wechsels bleiben geschuldet.
Zur Herausgabe gehören im gesetzlich geschuldeten Umfang die durch die Kundennutzung entstandenen Ein- und Ausgabedaten einschließlich zugehöriger Metadaten und digitalen Vermögenswerte. Schutzwürdige interne Software, Quellcode und Geschäftsgeheimnisse sind nur in dem gesetzlich zulässigen Umfang ausgenommen; eine solche Ausnahme darf den Wechsel nicht unzulässig verhindern. Kundendaten werden nicht allein deshalb ausgeschlossen, weil sie in einer internen Datenstruktur gespeichert sind.
Diese AGB vereinbaren keine zusätzliche Wechselpauschale. Vergütung für gesonderte Leistungen setzt eine vorherige Vereinbarung voraus und darf zwingende gesetzliche Verbote oder Grenzen für Wechselentgelte nicht umgehen. Vereinbarte Entgelte für den bis zur wirksamen Beendigung erbrachten Dienst sowie gesetzliche Erstattungsansprüche bleiben unberührt.
15. Vertragsende, Aufbewahrung und Löschung
Der Kunde soll benötigte Daten rechtzeitig sichern und Reclyra seine Weisung zu Rückgabe oder Löschung mitteilen. Gesetzliche Herausgabe-, Wechsel- und Löschrechte bleiben auch dann bestehen, wenn nicht zuvor sämtliche Selbstbedienungsfunktionen genutzt wurden.
Nach Ende der Auftragsverarbeitung erfolgt die Rückgabe oder Löschung personenbezogener Daten nach Wahl des Kunden und nach Maßgabe des AVV und der gesetzlichen Vorgaben. Erforderliche gesetzliche Abrufzeiträume sind zu berücksichtigen. Eine Frist für Rückgabe oder Löschung darf nicht durch eine bloße technische Fortführung des nur lesenden Modus unbegrenzt verlängert werden.
Eine im Workspace eingestellte Aufbewahrungsfrist erzeugt eine Löschvorschau ab dem dokumentierten Absagezeitpunkt. Sie löst keine automatische Bewerbungslöschung aus. Die berechtigte Person bestätigt die konkrete Löschung nach einer aktuellen Vorschau. Zugehörige Dateien werden in einem separaten, bei Fehlern wiederholbaren Bereinigungsprozess entfernt. Andere Bewerbungen derselben Person bleiben erhalten.
Bereits heruntergeladene Dateien, zugestellte Nachrichten und Sicherungskopien haben eigene Speicherzyklen. Eine Workspace-Löschung ruft diese Kopien nicht automatisch zurück und löscht nicht gleichzeitig sämtliche Sicherungskopien bei Dienstleistern. Reclyras eigene Lösch-, Schutz- und Unterstützungspflichten werden dadurch nicht eingeschränkt. Die Behandlung von Sicherungskopien richtet sich nach dem vereinbarten AVV und den gesetzlichen Anforderungen.
Vertrags-, Rechnungs- und erforderliche Sicherheitsnachweise, für die Reclyra selbst verantwortlich ist, werden getrennt von Bewerberinhalten nach dem jeweiligen Zweck und den gesetzlichen Pflichten behandelt.
16. Mängel und Haftung
Für Mängel gelten die gesetzlichen Rechte. Reclyra haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und soweit eine Haftung gesetzlich nicht wirksam begrenzt werden kann.
Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Reclyra auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine zusätzliche betragsmäßige Haftungsobergrenze wird nicht vereinbart.
Diese Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von Reclyra. Zwingende Ansprüche betroffener Personen, insbesondere nach Datenschutzrecht, bleiben unberührt.
Nutzt der Kunde eine vertraglich vorgesehene und zumutbare Export- oder Sicherungsmöglichkeit schuldhaft nicht, kann sich der nach diesen Regeln ersatzfähige Wiederherstellungsaufwand auf den Aufwand beschränken, der bei ordnungsgemäßer Nutzung entstanden wäre. Eigene gesetzliche und vertragliche Sicherungs-, Verfügbarkeits-, Sicherheits-, Lösch- und Wiederherstellungspflichten von Reclyra sowie die Pflichten als Auftragsverarbeiter bleiben bestehen.
Der Kunde meldet erkennbare Störungen mit den für die Prüfung erforderlichen Informationen und ermöglicht eine zumutbare Fehlerbehebung. Der Hinweis auf mögliche Fehler von KI-Ausgaben beschränkt keine gesetzlichen Ansprüche wegen einer von Reclyra zu vertretenden Pflichtverletzung.
17. Vertragsänderungen, Recht und Kontakt
Änderungen dieser AGB für bestehende Verträge bedürfen einer wirksamen Vereinbarung. Individuelle Abreden bleiben vorrangig. Die Veröffentlichung einer neueren Fassung ersetzt keine erforderliche Zustimmung.
Es gilt deutsches Recht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften dem nicht entgegenstehen. Für den Gerichtsstand gelten die gesetzlichen Regeln. Ist eine Bestimmung unwirksam, richtet sich ihre Ersetzung nach den gesetzlichen Vorschriften; die übrigen Bestimmungen bleiben nach Maßgabe des Gesetzes bestehen.
Allgemeine Vertragsfragen können an hello@reclyra.app, Kündigungs- und Abrechnungsfragen an billing@reclyra.app sowie Support- und Exportanfragen an support@reclyra.app gerichtet werden. Datenschutzkontakt ist privacy@reclyra.app. Für Erklärungen genügt Textform, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.